Sie
müssen alle Fahrten vorher von Ihrer Krankenkasse genehmigen
lassen.
Bitte
diese Genehmigung beim Fahrer zusammen mit der ärztlichen
Verordnung (auch Krankentransportschein genannt) abgeben.
Wissenswertes zu Krankenfahrten:
Berechnung
des gesetzlichen Eigenanteils:
Eigenanteil sind 10% des
Fahrpreises mindestens
jedoch 5,00 € aber höchstens 10,00 €
pro Fahrt.
Dieser ist bei
Fahrtantritt bar beim Fahrer zu bezahlen .
Der
Eigenanteil
entfällt nur dann, wenn hierfür eine schriftliche
Befreiung
der Krankenkasse beim Fahrer vorgezeigt werden kann.
Wenn Ihre
persönliche Belastungsgrenze erreicht ist, (in der Regel 2%
des Bruttoeinkommens, bei chronischer Erkrankung 1%)
befreit Sie Ihre Krankenkasse von der Zuzahlung des
Eigenanteils. Genaueres zu Ihrem Fall können Sie bei der
Krankenkasse in Erfahrung bringen.
bei ambulanten Behandlungen:
Sie sind Inhaber eines
Schwerbehindertenausweises mit Buchstaben aG, H oder Bl , ansonsten nur
in Sonderfällen ohne diesen Nachweis
Eine Genehmigung der
Krankenkasse und arztliche Verordnung sind hierfür notwendig
Operationen (ambulant)
Eine Genehmigung der Krankenkasse
und ein Krankentransportschein sind hierfür erforderlich
.
Dialysefahrten
Sie bekommen eine Bestätigung Ihres
Dialysezentrums nach Ablauf eines Monats. Diese ist dem Fahrer zu
übergeben.
Strahlen-/Chemotherapie
Es ist auch
hierfür eine schriftliche Genehmigung der Krankenkasse sowie
ein Krankentransportschein erforderlich
Sollte keine Befreiung von
der Zuzahlung des Eigenanteils vorliegen, ist für die erste
und letzte Fahrt der Eigenanteil wie oben genannt
(siehe Berechnung des Eigenanteils) zu entrichten.
stationären
Behandlungen
(Krankenhausaufenthalt von mehr als
einem Tag)
Hierfür ist keine
Genehmigung der Krankenkasse erforderlich jedoch ein Krankentransportschein.
Eine Ausnahme sind Fahrten zur
Kur (Reha) wo vorab eine Genehmigung erforderlich ist.
Ihr Kostenträger hierfür ist Ihre Unfallkasse oder
Berufsgenossenschaft.